1999 wurde die QUALAB unter dem Namen «Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor» als einfache Gesellschaft gegründet. Das Gesetz verlangt für alle Labors, inklusive des Praxislabors, eine Qualitätssicherung, die mittels Vertrag zwischen den Leistungserbringern und Kostenträgern ausgehandelt werden musste. 2017 strebte der QUALAB-Vorstand, unter Leitung eines Rechtsexperten, eine Revision der QUALAB an. Für die Regelungen und Prozesse waren Anpassungen an die neue Gesetzgebung nötig (Änderungen des KVG, insbesondere Art. 58 KVG und der KVV bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit). 2020 wurde die QUALAB in einen Verein überführt und der Qualitätsvertrag mit den zugehörigen Anhängen (Konzepte, Datenaustauschplattform etc.) von der FMH, nach Zustimmung der Delegiertenversammlung der FMH, unterzeichnet. QUALAB bedeutet nun seit Ende 2020 «Schweizerischer Verein für Qualitätsentwicklung im medizinischen Labor». Die Vertragspartner sind FAMH, FMH, H+, pharmaSuisse, santésuisse und MTK, aktuell (noch) ohne curafutura.