Gesunde Menschen können gewisse Organe – meist Nieren, seltener einen Teil der Leber – spenden. Gemäss dem Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (TxG) vom 8. Oktober 2004 (SR 810.21) darf in der Schweiz eine lebende Person ein Organ spenden, wenn sie urteilsfähig und volljährig ist, wenn sie umfassend informiert wurde und frei und schriftlich zugestimmt hat. Zudem darf kein ernsthaftes Risiko für ihr Leben oder ihre Gesundheit bestehen und der Empfänger oder Empfängerin kann mit keiner anderen therapeutischen Methode von vergleichbarem Nutzen behandelt werden. Für die involvierten medizinischen Fachpersonen sind diese Abklärungen nicht immer einfach. Bereits 2008 veröffentlichte die SAMW Richtlinien zur Lebendspende von soliden Organen, um ethische Fragestellungen zu vertiefen und damit eine Hilfestellung für die Praxis anzubieten.