Blutabnahme oder Entfernung eines Myeloms: Jeder medizinische Eingriff stellt zunächst einen rechtswidrigen Eingriff in die körperliche Integrität dar, selbst dann, wenn er zu Heilzwecken erfolgt – so die herrschende Lehre und das Bundesgericht. Der Eingriff wird durch die Einwilligung der Patientin oder des Patienten erst rechtmässig. Die Einwilligung selbst rechtfertigt aber nur dann den Eingriff, wenn die Person urteilsfähig ist und rechtsgenügend aufgeklärt wurde. Es ist die Rede vom Informed Consent.