Die Zahlen sind eindrücklich: Das Parlament verabschiedete von 2001 bis 2021 insgesamt 44 neue Versionen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Aus dem KVG wurde ein neues Gesetz geschaffen, indem die Aufsichtsbestimmungen ins Aufsichtsgesetz (KVAG) ausgelagert wurden. Die Seitenzahl der beiden Gesetze stieg von 40 auf 100. Dazu kamen 112 Änderungen in der Leistungsverordnung KLV und 67 in der Versicherungsverordnung KVV. Der Textumfang der beiden Verordnungen wurde dadurch von 122 auf 196 Seiten ausgedehnt.