Es ist geradezu paradox: Jede Frau in der Schweiz hat das Recht, ihre Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen abzubrechen – bei einer schweren körperlichen Schädigung oder einer gravierenden seelischen Notlage, die von der Ärztin oder dem Arzt bestätigt wird, auch darüber hinaus. Doch sobald sie dieses Recht in Anspruch nimmt, begeht sie eine Straftat. Denn die Möglichkeit, die Schwangerschaft straffrei zu beenden, ist im Strafgesetzbuch geregelt.