Seit dem Jahr 2002 unterliegt die ärztliche Betreuung von Sporttreibenden explizit der Standesordnung der FMH (StaO) und dem zugehörigen Anhang 5. Diese Bestimmungen regeln nicht nur die allgemeinen Prinzipien der Sportmedizin, sondern befassen sich auch mit der speziellen Problematik des Dopings. Während des letzten Jahrzehnts hat sich die Dopingbekämpfung erheblich weiterentwickelt. In der Folge musste Anhang 5 der StaO an die neue Schweizer Gesetzgebung und die Regeln der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) angepasst werden.