Sowohl National- als auch Ständerat haben in ihrer Schlussabstimmung vom 15. Juni 2018 im Sinne eines Kompromisses eine Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist bei allen Körperschäden und Todesfällen von 10 auf 20 Jahre beschlossen [1]. Das Referendum gegen die neue Frist wurde nicht ergriffen, die Regelung wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Danach gilt diese Frist für selbständig tätige Ärztinnen und Ärzte sowie in gewissen Fällen für Privatkliniken.