Wir erinnern uns [1]: Am 20. März 2015 haben die eid­genössischen Räte die Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) definitiv verabschiedet. Dank der Unterstützung der anderen im MedBG reglementierten Berufe (Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO, Chirosuisse, pharmaSuisse und Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST) ist es der FMH und dem SIWF gelungen, zwei wichtige Anliegen für den Patientenschutz zu verankern. Ab 2018 haben alle Medizinalpersonen, die in der Schweiz eine selbständige oder unselbständige Berufstätigkeit aufnehmen wollen, folgende Voraussetzungen zu erfüllen: