Am Universitätsspital Basel wurde Mitte August das elektronische Patientendossier (EPD) lanciert. Ab September können Patientinnen und Patienten ihr EPD eröffnen. Auch wenn eine Zertifizierung nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier aufgrund der erforderlichen Anpassungen am Ausführungsrecht frühestens im Herbst 2019 möglich ist, so gibt die Einführungsphase doch Aufschluss über die Nachfrage der Bevölkerung. Und es erlaubt auch eine erste Einschätzung über das Verbesserungspotential des EPDs für die Gesundheitsversorgung. Damit ist das EPD nach jahrelanger Aufbauarbeit und vielen Diskussionen in Arbeits- und Expertengruppen greifbar geworden. In Anbetracht dieser frühen Phase des EPDs erstaunt es umso mehr, dass die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats [1] beantragt, dass Ärztinnen und Ärzte nur noch dann eine Zulassung zur Grundversicherung erhalten, wenn sie sich einer zertifizierten Gemeinschaft nach EPDG anschliessen. Die Kommission schloss sich der Meinung des im Jahre 2017 erschienenen Expertenberichts über die Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung [2] an. Diese sieht die Aufhebung der doppelten Freiwilligkeit als Massnahme vor. In der Begründung der Massnahme wird postuliert, dass weitere Effizienzgewinne aus der Nutzung des EPD resultieren. Dies einerseits durch eine verbesserte Qualität der Behandlungsprozesse und andererseits durch die Erhöhung der Patientensicherheit. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass die resultierenden Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen für das gesamte Gesundheitssystem nur schwer quantifizierbar sind.