Die fertiggestellte Tarifversion ST Reha 0.5 wird definitiv nicht eingeführt. Das hat der Verwaltungsrat der SwissDRG AG am 1. Juni 2018 entschieden. Die FMH bedauert diesen Entscheid nach der jahrelangen Entwicklungsarbeit. Die Krankenversicherer und Kantone hatten allerdings das Modell des indirekten Leistungsbezugs von ST Reha 0.5 bemängelt. Deshalb wird die SwissDRG AG eine neue Tarifstruktur mit einem direkten Leistungsbezug erarbeiten. Dazu sollen die von den Rehabilitationskliniken erbrachten Leistungen anhand von Kodes der Prozedurenklassifikation CHOP erfasst und in die Tarifstruktur ST Reha integriert werden. Abgesehen davon wird die künftige Tarifstruktur eine Entscheidungsbaumlogik aufweisen. Die Einführung des neuen Tarifmodells ist per 1. Januar 2022 vorgesehen.