In seinem Förderprogramm «Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017–2020» definiert das BAG Interprofessionalität als «Lehre und Tätigkeit, die zustande kommt, wenn Fachleute von mindestens zwei Professionen gemeinsam arbeiten und voneinander lernen im Sinne einer effektiven Kollaboration, welche die Gesundheitsresultate verbessert», da «keine Profession für sich alleine eine umfassende Gesundheitsversorgung leisten kann». Mit dieser Definition stützt sich das BAG auf die Definition der WHO. Die FMH möchte betonen, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Teams der koordinierten Versorgung ist, um die Qualität im Gesundheitswesen zu verbes­sern und gleichzeitig die Effizienz zu steigern. Hierfür braucht es aber klar definierte Rollen und Verantwortlichkeiten. Interprofessionalität trägt das Potenzial in sich, die Versorgungsqualität zu verbessern und eine bessere Nachbetreuung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Auch kann sie zum Aufbau von fortschrittlichen, hochstehenden Systemen der koordinierten Versorgung beitragen und der Entwicklung gemeinsamer Initiativen im Bereich der öffent­lichen Gesundheit dienen. All dies sind wesentliche Anliegen der FMH. Da uns bei der Entwicklung der Interprofessionalität sowohl auf Ebene der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte als auch auf Ebene der Berufsverbände eine Schlüsselrolle zukommt, ist es der FMH wichtig, sich klar und deutlich zu positionieren. Diese wichtige Aufgabe muss über Berufs- und Bildungspartnerschaften im Bereich der Interprofessionalität angegangen werden. Im Zentrum steht dabei stets das Bestreben, die Behandlung der Patientinnen und Patienten zu verbessern sowie die Synergien zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe optimal zu nutzen.