Der Bundesrat kam bei seiner Analyse der letzten beiden SwissDRG-Versionen jeweils zum Schluss, dass die Tarifstruktur weiterhin nicht ausreichend differenziert sei. Er forderte deshalb eine Strategie und einen Aktionsplan, «um entweder die Tarifstruktur soweit zu differenzieren, dass eine einheitliche Baserate möglich wird, oder aber um unterschiedliche Baserates geordnet anwenden zu können».1 Zur Verbesserung der Tarifstruktur hat die SwissDRG AG deshalb letztes Jahr einen Aktionsplan erarbeitet, welcher einen «Richtwert für einen Korridor der kalkulatorischen Durchschnittsfallkosten von +/–5%» vorsieht.2 Dieses Ziel will die SwissDRG AG bis Ende 2019 erreichen. Kritisch äusserte sich daraufhin der Bundesrat, da unklar sei, wie die SwissDRG AG dieses Ziel erreichen wolle. Bei fehlender Einigung der Tarifpartner empfiehlt der Bundesrat, die Tarifstruktur SwissDRG mittels der Spitalklassifizierung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) differenziert anzuwenden.3 Aus Sicht der FMH gilt es zu vermeiden, dass dieses komplexe Modell des BAG zur Anwendung kommt und den Tarifpartnern das Heft aus der Hand genommen wird. Inwieweit die SwissDRG AG dem Ziel eines «Richtwerts für einen Korridor der kalkulatorischen Durchschnittsfallkosten von +/–5%» mit der SwissDRG-Version 7.0 näher gekommen ist, bleibt offen.