Ab dem 1.Januar 2018 soll in der stationären Erwachsenenpsychiatrie neu nach TARPSY abgerechnet werden. Somit erfolgt auch in der Psychiatrie die Umstellung von den klassischen Tagespauschalen auf ein neues System mit diagnosespezifischen degressiven Tagessätzen. Dieses bringt die Leistung und deren Abgeltung in einen näheren Bezug zueinander, wie es das Krankenversicherungsgesetz KVG fordert. Vor kurzem stimmten die Tarifpartner dem Tarifstrukturvertrag zu, der unter anderem regelt, wie damit umgegangen wird, falls eine Institution nach Umstellung des Systems sehr viel mehr oder sehr viel weniger einnehmen sollte. Damit ist auch die letzte Voraussetzung erfüllt, dass der Bundesrat den Tarif zeitgerecht für die Einführung per 1. Januar 2018 bewilligen kann.