Prämien- und Steuerzahler haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wie ihre Gelder zur Finanzierung des Gesundheitswesens eingesetzt werden. Und weil auch Löhne einen Teil der Ausgaben bilden, sollte die Transparenz bei solidarisch finanzierten ärztlichen Einkommen selbstverständlich sein. Darum publizierte die FMH auch über drei Jahrzehnte hinweg jährlich die Einkommen der Ärztinnen und Ärzte. Ab 2013 musste die FMH auf diese Publikation verzichten, weil das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV die weitere Verwendung der benutzten Einkommensdaten der Ausgleichskassen untersagte: Es bestünde kein überwiegendes Interesse an deren Bekanntgabe mehr [1].