Die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) beauftragte Expertise zu Kostendämpfungsmassnahmen [1] wurde bislang vor allem wegen ihres Vorschlags einer kollektiven Kostenobergrenze für Patientenbehandlungen diskutiert. Trotz dieser Gefahr für unsere Gesundheitsversorgung gilt es aber auch, die 37 anderen Massnahmen des Berichts nicht aus dem Blick zu verlieren. Im Februar 2018 stellte die FMH bereits eigene Vorschläge kostendämpfender Massnahmen vor, die teilweise mit denen der Experten überlappen [2]. Offen blieb bislang, wie das weitere Vorgehen zur Umsetzung der vielen in der Expertise vorgeschlagenen Massnahmen aussehen wird.