Prof. Ribordy ist zu widersprechen: Ein regionales Spital, das keine lebensbedrohlichen Notfälle annehmen kann und seine Notfallstation ausserhalb der Bürozeiten schliesst, hat keine Existenzberechtigung. Es darf nicht sein, dass der Patient mit einem lebensbedrohlichen Asthmaanfall, einer paroxysmalen Tachycardie, einer Verletzung mit massiver arterieller Blutung, einem Spontanpneumothorax, einem mittelschweren Schädel-Hirn-Trauma etc. vor verschlossenen Spitaltüren steht oder im Regionalspital auf den Transport ins Zentrumspital warten muss, ohne dass lebensrettende Sofortmassnahmen eingeleitet werden können.