Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist 2017 in Kraft getreten. Es gab Spitälern bis 2020 Zeit, sich einer zertifizierten Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft gemäss EPDG anzuschliessen. Geburtshäuser und Pflegeheime hatten für diesen Vorgang noch bis 2022 Zeit. Für Patientinnen und Patienten und für ambulante Leistungserbringer galt die Teilnahme am EPD bislang als freiwillig (doppelte Freiwilligkeit).