Mit der angepassten Rechtsgrundlage ist die Rolle der behandelnden Ärztin, des behandelnden Arztes geklärt: Diese sind weder verantwortlich für eine umfassende Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes noch müssen sie entscheiden, ob die Wegweisung vollzogen werden kann. Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, die bereits vorhandenen medizinischen Daten, die zur Beurteilung der Transportfähigkeit erforderlich sind, weiterzugeben. Darüber wurde in der Schweizerische Ärztezeitung berichtet [1].