Späte Einsicht ist besser als keine», sagt der Bundesrat und verordnet eine umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG). Von einem Scheitern war zuvor die Rede oder sogar von einem Regulierungsversagen, wenn es um das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gesetz ging. Zu detailliert seien die Anforderungen und Rahmenbedingungen, die vor mehr als zehn Jahren entwickelt wurden und somit nicht dem Wandel von Technologie und Gesellschaft Rechnung tragen könnten. Dabei wird der Schweiz aus dem Ausland in Punkto Digital-Health-Governance auch Gutes bescheinigt: «Die E-Health-Strategie sowie das EPDG stecken einen klar definierten regulativen Rahmen mit zeitlichen Vorgaben und technischen Bedingungen», heisst es im Bericht der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2018 [1]. Dass es hinter den Kulissen noch nicht so gut funktioniert, wie aus der makroskopischen Perspektive vermutet wird, zeigt der Auftrag des Bundesrates, das neue nationale Programm DigiSanté zu erarbeiten. Mit ihm soll die Digitalisierung im Schweizer Gesundheitswesen vorwärtsgetrieben werden [2]. Das Programm soll die Versäumnisse der letzten Jahre im Bereich des automatisierten Datenaustausches seitens Bund aus dem Weg räumen, damit Gesundheitsfachpersonen möglichst nicht mit unnötigen Doppelerfassungen und Medienbrüchen konfrontiert sind.