Diese jung aussehende Ärztin will mich operieren? Hat sie überhaupt schon die Uni abgeschlossen? Der ältere Arzt: Kennt er die neusten Leitlinien? Sicher faxt er noch! Hand aufs Herz: Vor solchen Generationenklischees sind wir alle nicht gefeit. «Der Mensch denkt in Kategorien», stellt die Psychologin Anja Mücke fest. Sie ist Wirtschaftsdozentin an der Fachhochschule Nordwestschweiz und forscht zum Thema Alter und Arbeitswelt. Es sei deshalb umso wichtiger, sich die Stereotype bewusst zu machen und zu reflektieren: «Denn sie sind nicht hilfreich.» Vor allem, wenn es immer häufiger vorkommt, dass Ärztinnen und Ärzte bis weit über das Pensionsalter hinaus arbeiten.
Freude an der Tätigkeit, unter Leuten sein, weiterhin ein Erwerbseinkommen haben – Motivationen für das Weiterarbeiten gibt es viele.
© Vadimgozhda / Dreamstime

Länger leistungsfähig

Das Durchschnittsalter der rund 40 ​000 berufstätigen Ärztinnen und Ärzte liegt bei 50 Jahren, wie die Ärztestatistik der FMH aus dem Jahr 2022 zeigt [1]. Vor zwanzig Jahren betrug es knapp 45 Jahre. Seither stieg es kontinuierlich an. Aktuell ist jede vierte Ärztin, jeder vierte Arzt über 60-jährig. Unter ihnen üben 4900 Ärztinnen und Ärzte im offiziellen Rentenalter den Beruf aus, deutlich mehr als vor zehn Jahren. Und die Statistik verzeichnet 657 über 75-Jährige, 318 über 80-Jährige sowie 20 über 90-Jährige.
Hauptursache für die älter werdende Ärzteschaft ist zunächst pure Demografie: Die Babyboomer-Generation erreicht das Rentenalter. In der Schweiz sind dies die geburtenreichen Jahrgänge zwischen 1946 und 1964. «Sie stellen eine sehr grosse Gruppe dar», so Mücke. Und weil nach ihnen weniger nachkommen, steigt ihr Anteil in vielen Berufsgruppen. Zugleich nimmt das Weiterarbeiten nach dem regulären Rentenalter zu. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung waren im Jahr 2020 knapp 18 Prozent der 65- bis 74-Jährigen erwerbstätig. Zum Vergleich: 2005 waren es zwölf Prozent [2]. Dieser gesellschaftliche Wandel werde bei der Ärzteschaft besonders gut sichtbar, weil ihr Beruf besser einzugrenzen sei als andere, sagt Anja Mücke.
Die Motivationen für das Weiterarbeiten sind laut Mücke vielfältig: Freude an der spannenden Tätigkeit, unter Leuten sein, weiterhin ein Erwerbseinkommen haben. Selbstständige bleiben generell häufiger berufstätig als Angestellte, auch weil ihnen kein Personalreglement ein Rücktrittsalter vorgibt. Wer weiterarbeite, möchte dies laut der Expertin in der Regel flexibler tun als zuvor: Teilzeit, nicht mehr von früh bis spät, aussuchen können, was einem zusagt. Fest steht: Die Schweiz hat eine der längsten Lebenserwartungen bei guter Gesundheit weltweit [3]. Damit bleibt auch die Leistungsfähigkeit im Alter länger erhalten – eine Lebensphase, die die Babyboomer ohnehin neu definieren und gestalten.

Gesundheitswesen kann froh sein

Dass so viele Ärztinnen und Ärzte weiterarbeiten, ist für FMH-Präsidentin Yvonne Gilli ein Glücksfall: «Die älteren Ärztinnen und Ärzte helfen mit, die Versorgung der nächsten Jahre sicherzustellen.» Durch die Pensionierung der Babyboomer entstehe in der Medizin eine grosse Lücke. Das verstärke den Hausärztemangel und werde auch in den fachärztlichen Disziplinen zu spüren sein. In der Psychiatrie und Psychotherapie gibt es bereits heute einen hohen Anteil an Ärztinnen und Ärzten im Rentenalter. Desgleichen schieben viele Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner den Ruhestand auf, häufig auch, weil sie keine Nachfolge für ihre Praxis finden.
Besonders auf dem Land und in Randgebieten müssten sich die Patientinnen und Patienten deshalb oft noch nicht nach einem neuen Hausarzt umsehen, sagt Tobias Bär, Sprecher der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Vorab in ländlichen Hausarztpraxen sind denn auch die über 80-jährigen Ärztinnen und Ärzte anzutreffen, die tatsächlich noch praktizieren. Ihre hochbetagten Patientinnen und Patienten schätzten es, von ihnen behandelt zu werden, solange es noch möglich sei, hält Yvonne Gilli fest. Andere Ärztinnen und Ärzte in höherem Alter versorgen nur noch ihre Familien. In jedem Fall benötigen sie eine Berufsausübungsbewilligung durch den Kanton. Sie müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. «Dazu gehört es, sich stetig fortzubilden, um das Fachwissen à jour zu halten», unterstreicht Gilli.

«Senior Docs» in Aktion

Der 74-jährige Bernhard Keller gehört zu den Ärzten, die den Kittel mit 65 nicht an den Nagel gehängt haben. Zwar konnte er seine Hausarztpraxis in Pratteln (BL) zwei Nachfolgerinnen übergeben, was wie ein Sechser im Lotto gewesen sei. «Und doch juckte es mich noch in den Fingern», sagt Keller. Nach Freiwilligen-Einsätzen in den Slums von Bangladesh und Indien begann er Stellvertretungen in Hausarztpraxen der Region Basel zu übernehmen. Er sprang ein, um Ferien- oder Krankheitsabwesenheiten zu überbrücken, auch notfallmässig, für drei Wochen oder auch mal drei Monate. Fixes Halbtagessalär, kaum Administration, nur noch Patientinnen und Patienten sehen: «Das hat mir enorm gefallen.»
Die Nachfrage war so gross, dass der Baselbieter 2014 die digitale Plattform «Rent a Senior Doc» auf die Beine stellte [4]. Er konnte einige pensionierte Kolleginnen und Kollegen dafür gewinnen, sich ebenfalls für unterstützende Einsätze in Arztpraxen zur Verfügung zu stellen. Ihre Erfahrung gebe älteren Ärztinnen und Ärzten eine Sicherheit, die sich auch kostensenkend auswirke, ist Keller überzeugt: «Wir veranlassen beispielsweise bei Rückenschmerzen nicht sofort ein MRI.» Letztes Jahr, mit 73, beendete er seine Vertretungen. Er wollte nicht wieder in eine Routine verfallen. Und er merkte, dass er neuere Medikamente nachschlagen musste. «Man sollte ehrlich sein in der Selbsteinschätzung», sagt er. Es sei Zeit gewesen, aufzuhören.

Wenn mit 80 Schluss sein muss

Weiterhin berufstätig ist Gontran Sennwald, Facharzt für Handchirurgie und Orthopädie. Dieses Jahr feierte er seinen 80. Geburtstag. Die Handchirurgie hat ihn schon im Studium interessiert: «Sie war damals noch ein vernachlässigtes Gebiet.» Der Chirurg war bis vor kurzem in einer Privatklinik in La Chaux-de-Fonds (NE) tätig. Monatlich führte er bis zu zwanzig Operationen durch. Sennwald sagt: «Ich bin gerne für meine Patienten da, und sie vertrauen mir.» Auch der Austausch mit den Berufskollegen würde ihm sonst fehlen.
Ab 70 musste Sennwald bei den Neuenburger Behörden regelmässig ein Arztzeugnis einreichen, um nachzuweisen, dass er körperlich und geistig nach wie vor in der Lage sei, den Beruf einwandfrei auszuüben. Für ihn war das nie ein Problem: «Ich habe das grosse Glück, bei guter Gesundheit zu sein.» Er hält sich mit Joggen fit, fährt Ski und Velo. Auch gemäss neustem Arztzeugnis ist alles in Ordnung. Trotzdem darf Sennwald seit seinem runden Geburtstag in Neuenburg nicht mehr praktizieren. Grund: Der Kanton erneuert die Bewilligung maximal bis zum 80. Lebensjahr. Diese Bestimmung ist im Neuenburger Gesundheitsgesetz verankert [5].

Aufsicht ja, Alterslimite nein

Gontran Sennwald beschritt gegen den Bescheid den Rechtsweg und unterlag vor Kantonsgericht. Das Gericht argumentierte, der Kanton habe das Recht, eine Altersbegrenzung festzulegen, wenn er dies aus Gründen der Sicherheit der medizinischen Versorgung als nötig erachte. «Von einem Tag auf den anderen bin ich offenbar ein gefährlicher Arzt geworden», stellt Sennwald trocken fest.
Er wirkt nicht wie einer, der keine Selbstdistanz hat. Die vielen Jahre als Arzt hätten ihn Demut gelehrt, sagt er: «Man merkt, dass man nicht der ‘Siebesiech’ ist.» Gegen die amtlich verordneten Kontrollen seines Gesundheitszustands hatte er nichts einzuwenden. Eine gewisse Aufsicht müsse sein, und bei den Untersuchungen gebe es objektive Kriterien.
Die pauschale Alterslimite in Neuenburg hingegen hält er für willkürlich, ja diskriminierend und deshalb auch gesellschaftlich problematisch. Da werde Alter unbesehen mit Unfähigkeit gleichgesetzt. Doch epidemiologische Kurven zur Zunahme bestimmter Erkrankungen im Alter sagten nichts über die individuelle Situation aus, unterstreicht er: «Die Menschen altern sehr unterschiedlich.»
Der Handspezialist arbeitet nun Teilzeit in seiner Berner Praxis weiter. Der Kanton Bern kennt keinerlei Altersvorgaben für Ärztinnen und Ärzte. Voraussichtlich Ende 2024 will Sennwald seine Praxistätigkeit beenden. Mit seiner Chefarztsekretärin hat er eine Vereinbarung getroffen: «Sie darf es mir sagen, wenn sie merkt, dass ich vergesslich werde.»

Unterschiede in den Kantonen

Auf Bundesebene waren Altersbegrenzungen für Ärztinnen und Ärzte nie mehrheitsfähig. Und die Kantone gehen mit dem Thema unterschiedlich um. Wer die 26 Gesundheitsgesetze durchforstet, merkt: Bern ist liberal, Neuenburg besonders streng. In der Mehrheit der Kantone müssen Ärztinnen und Ärzte ab 70 eine Verlängerung ihrer Berufsausübungsbewilligung beantragen und ihre Praxistauglichkeit via Arztzeugnis belegen – in wiederkehrenden Abständen, aber ohne fixe Obergrenze beim Alter. Der Kanton Solothurn, in dem die Debatte vor wenigen Jahren bei der Revision des Gesundheitsgesetzes aufkam, hob das Alter, ab dem die Eignung zu belegen ist, auf 75 Jahre an.
Die Berner Alternsforscherin Prof. em. Dr. Pasqualina Perrig-Chiello von der Universität Bern unterstützt diese Stossrichtung. Sie findet es – wenn schon – plausibler, erst ab 75 eine Überprüfung zu veranlassen statt mit 70. Zugleich sagt sie aber, allgemeingültige Aussagen seien schwierig: «Grund dafür sind die grossen individuellen Unterschiede, die mit zunehmendem Alter immer grösser werden.» Auch von den Tätigkeitsgebieten her sei die Ärzteschaft eine heterogene Gruppe. Eine Chirurgin brauche eine sichere Hand, rasche Reaktionsfähigkeit und müsse gut sehen und hören können: «Alles Dinge, die mit dem Alter nachweislich abnehmen, für einen Hausarzt aber weniger ausschlaggebend sind.» Für beide von Vorteil sei die Berufserfahrung, die jedoch unbedingt gepaart sein müsse mit ständiger Weiterbildung, angesichts des rasanten technologischen Wandels und raschen Veraltens von Wissen.

«Qualität ist entscheidend»

Wahrscheinlich ist, dass auch eine gewisse Kontrolle durch das Umfeld spielt. Wäre eine Ärztin, ein Arzt merklich nicht auf der Höhe, entginge das weder Patientinnen und Patienten noch Kolleginnen und Kollegen. Mängel kämen den Aufsichtsbehörden zu Ohren. «Die Qualität ist entscheidend, nicht das absolute Alter», sagt Yvonne Gilli.
Sie begrüsst es, dass die betroffene Ärztegeneration das Thema auf den Tisch bringt. Und sie fragt: Warum nicht routinemässig Fortbildungsdiplome einfordern anstatt Arztzeugnisse? Der Aufwand für Letztere schrecke ab, dabei habe die Schweiz ein Interesse daran, Ärztinnen und Ärzte im Pensionsalter noch eine Weile im Beruf zu halten: «Die Politik ist gefordert, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.»
Allgemein wird noch zu wenig Augenmerk auf die Gestaltung später Laufbahnen gerichtet, weiss Anja Mücke aus ihren Studien. Für sie sind deshalb auch Arbeitgeber und Fachverbände gefordert. Die Berufstätigen selber, ob angestellt oder selbstständig, sollten spätestens mit 57 oder 58 eine Standortbestimmung vornehmen und sich fragen, wie die nächsten Jahre aussehen sollen. «Dabei lohnt es sich, den Blickwinkel zu öffnen», rät sie. Denn für Ärztinnen und Ärzte, die im Rentenalter noch etwas vorhaben, gebe es diverse Möglichkeiten, sich weiterhin einzubringen. Etwa als Expertin oder Experte in einem Gremium, in der Ausbildung oder beratend im Operationssaal. So bleibe ihr Wissen dem Gesundheitswesen erhalten.