Am 1. September 2023 wird das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft treten. Es enthält zahlreiche Neuerungen, die verschiedene Anpassungen im Umgang mit Personendaten in der ärztlichen Praxis notwendig machen. Bereits bisher mussten datenschutzrechtliche Bestimmungen umgesetzt werden. Mit dem Inkrafttreten des totalrevidierten Datenschutzgesetzes haben Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber verschiedene neue datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten, die eine Anpassung der bisherigen Datenbearbeitungsprozesse nach sich ziehen können. Hierfür hat die FMH Hilfsmitteln in Form von Musterdokumenten ausgearbeitet, welche unter «Neues Datenschutzgesetz | FMH» abrufbar sind. Insbesondere das «Infoblatt zum Datenschutz» erläutert im Sinne einer Gesamtübersicht die für Sie relevanten Änderungen.