Das Recht versteht alle medizinischen Eingriffe – auch Heileingriffe – als grundsätzlich widerrechtliche Eingriffe in die physische oder psychische Integrität. Die Einwilligung in den Eingriff ist somit essentiell. Nur wer weiss, worin er einwilligt und welche Risiken er eingeht, willigt aus juristischer Sicht gültig ein. Eine vollständige Aufklärung ist deshalb notwendig, um das Selbstbestimmungsrecht der Patientin zu wahren. Verletzt die Ärztin ihre Aufklärungspflicht, fehlt eine gültige Einwilligung in den Eingriff und damit bleibt der Eingriff auch dann rechtswidrig, wenn er ansonsten lege artis erfolgt ist. In der Folge haftet sie für alle Schäden aufgrund des Eingriffs.