DHEA kann als anaboles Steroid zu Dopingzwecken missbraucht werden und steht deshalb auf der Dopingliste. Zudem ist DHEA im Anhang der Sportförderungsverordnung (SpoFöV) aufgelistet und gilt somit als verbotenes Dopingmittel im Sinne des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG). Dieses Gesetz gilt unabhängig von sportlichen Aktivitäten, also auch für Nicht-Sportlerinnen und Nicht-Sportler. Gemäss Gesetz ist der Import jeglicher Mengen von Dopingmitteln, und somit auch von DHEA, grundsätzlich verboten [1]. Mit der Unterstützung des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und der kantonalen Polizeibehörden werden laufend verdächtige Sendungen sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Die Beschlagnahmungen markierten 2022 ein neues Rekordhoch in der Schweiz, und der Aufwärtstrend reisst auch im Jahr 2023 nicht ab.