«Daten sind ein Kernelement der digitalen Transformation», schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zum Verpflichtungskredit für das nationale Programm Digisanté [1]. Ähnlich zu anderen Ländern möchte der Bund einen sogenannten Gesundheitsdatenraum etablieren, in welchem Richtlinien, Regeln, Standards, Prozesse und Verantwortlichkeiten den Umgang mit Gesundheitsdaten regeln. Hierzu gehört insbesondere die Weiterentwicklung und Harmonisierung von klinischen Registern sowie der Aufbau einer nationalen digitalen Infrastruktur zur Erhebung, Validierung beziehungsweise Plausibilisierung, Bearbeitung und Nutzung von Daten der Leistungserbringer.