Die «Ambulantisierung» bezeichnet den Verlagerungsprozess von medizinischen Behandlungen aus dem stationären in den ambulanten Sektor. Zum einen können damit Kosten eingespart und knappe Ressourcen effizient genutzt werden (Stichwort: Fachkräftemangel). Zum anderen schätzen es Patientinnen und Patienten oftmals, wenn sie einen stationären Krankenhausaufenthalt vermeiden können. Um die Ambulantisierung zu fördern, gibt es seit 2019 eine schweizweit gültige Liste von Eingriffen, die in der Regel ambulant durchgeführt werden müssen (Art. 3c und Anhang 1a KLV). Ausnahmekriterien legen fest, unter welchen Umständen eine stationäre Behandlung dennoch im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet wird. Per 1. Januar 2023 wurde die Liste von 6 auf 18 Eingriffsgruppen aus jetzt acht Fachgebieten erweitert. Die Liste erfuhr auf den 1. Januar 2024 einzelne Anpassungen bei den Ausnamekriterien. Ausserdem ergaben sich Neuerungen durch die Anpassung der Liste an die aktuell gültige Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) 2024.