Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg vom 9. April 2024 bezüglich einer Klage der KlimaSeniorinnen Schweiz hat grosses Aufsehen erregt. Der Gerichtshof kam nämlich zu dem Schluss, dass die Schweiz ihren älteren Bürgerinnen schade, indem sie keine ausreichenden Massnahmen gegen den Klimawandel ergreife. Zunächst möchte ich mich zu dem Vorwurf äussern, es handle sich um eine schädigende Massnahme «ausländischer Richter»: Die Schweiz ist Mitglied des Europarats, dessen Institution der EGMR ist. Es handelt sich also keineswegs um eine Einmischung des Auslands. Weiter wird behauptet, die Justiz habe sich ungebührlich in die Politik eingemischt. Dies ist falsch. Von den drei Gewalten soll keine Vorrang vor der anderen haben, und die Justiz hat die Pflicht, für die Einhaltung des geschaffenen Rechtsrahmens zu sorgen. Das hat sie getan.