Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute möchte ich Sie auf den Artikel von Gabriela Lang et al. «Wirtschaftlichkeitsprüfung: wegweisendes Bundesgerichtsurteil» [1], der unlängst in der Schweizerischen Ärztezeitung erschienen ist, aufmerksam machen. Gewiss mag es uns absurd erscheinen, dass das Thema Wirtschaftlichkeit in den Diskussionen allgegenwärtig ist. Allerdings ist dieser Artikel für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte von Bedeutung, deren medizinische Arbeitsweisen oder Patientenschaft nicht unter den statistischen Durchschnitt fallen. Viele von ihnen werden zur nachträglichen Rückzahlung von – zum Teil erheblichen – Summen aufgefordert. Diesbezüglich hat der Rechtsdienst der FMH gute Neuigkeiten: Das jüngste Urteil des Bundesgerichts besagt, dass die vom Bundesgesetz über die Krankenversicherung geforderte «Wirtschaftlichkeitsprüfung» der Gesundheitsdienstleister durch die Krankenversicherer weiterhin aus einer statistischen Analyse (wie bislang), aber zusätzlich auch aus einer gezielten Einzelfallprüfung der als Sonderfall identifizierten Praxis besteht. Ein auffälliges Ergebnis aus der Screening-Methode bedeutet also keine Feststellung von Unwirtschaftlichkeit, eine Tatsache, die seit langem von der FMH unterstützt wird.