Die Versorgungssicherheit im Medikamentenbereich in der Schweiz ist angespannt. Medikamentenengpässe gehören in Spitälern, Heimen, Praxen und Apotheken seit Jahren zum Alltag. Die Ursachen sind vielfältig und komplex und lassen sich unter anderem zurückführen auf globalisierte, fragile Lieferketten, die Konzentration der Wirkstoffproduktion auf wenige Standorte oder Anbieter, die zu geringe Attraktivität des Schweizer Markts sowie auf schweizspezifische Anforderungen, etwa im Zulassungsprozess. Obwohl der Bund verschiedene Massnahmen umgesetzt oder angestossen hat, fehlt bislang ein übergeordneter Gesamtblick und eine tragfähige Kompetenzbasis, um die Versorgung auch ausserhalb von Krisen sicherzustellen.

Volksinitiative gegen Medikamentenengpässe

Im Herbst 2024 wurde deshalb die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» [1] mit der nötigen Anzahl Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie verlangt, dass der Bund die medizinische Versorgungssicherheit aktiv gewährleistet, indem er entlang der gesamten Versorgungskette geeignete Rahmenbedingungen und Massnahmen schafft – von Forschung und Entwicklung sowie (teilweise) Produktion in der Schweiz über Pflichtvorräte und internationale Lieferketten bis hin zu geordnetem Vertrieb und dezentraler Abgabe mit fachlicher Beratung. Gleichzeitig soll der Bund grundsätzlich nicht selbst als Anbieter auftreten, ausser in Notlagen, wenn die Wirtschaft die Versorgung nicht mehr sicherstellen kann. Die Initiative argumentiert, die Versorgungssicherheit müsse «aus einer Hand» gewährleistet werden – statt über 26 kantonale Zuständigkeiten.
Hinter dem Volksbegehren stehen verschiedene Verbände, Organisationen und Unternehmen des Gesundheitswesens [2], darunter die Vereinigung der Ärztinnen und Ärzte mit Patientenapotheke (APA). Die FMH unterstützt dieses Engagement, und die Delegiertenversammlung hat im Juni 2023 die ideelle Unterstützung der Anliegen der «Versorgungsinitiative» beschlossen.

Medikamentenengpässe gehören in Spitälern, Heimen, Praxen und Apotheken seit Jahren zum Alltag.

Bundesrat will mit Gegenentwurf gezielter ansetzen

Der Bundesrat teilt das Ziel, die Versorgungssicherheit zu verbessern, und hält zusätzliche Bundeskompetenzen grundsätzlich für sinnvoll, weil Lieferengpässe häufig nationale und internationale Ursachen haben. Gleichzeitig kritisiert er die «Versorgungsinitiative» als zu wenig fokussiert: Die Förderung von Forschung und Entwicklung trage kaum zur Lösung der häufigsten Engpässe bei günstigen, patentabgelaufenen Medikamenten (z. B. Generika) bei, und entsprechende Förderinstrumente bestünden bereits. Weitere Fragen – wie die Klärung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen – würden zudem im Rahmen der Revision des Epidemiengesetzes bearbeitet. Auch Vertrieb und Abgabe sieht der Bundesrat nicht als Hauptengpass. Er sieht hier primär die Wirtschaft und die Kantone in der Verantwortung, weshalb eine zentrale Steuerung unverhältnismässig wäre. Zudem sei das Anbieterverbot für den Bund in seiner Tragweite unklar und könnte sinnvolle Instrumente wie die Impfstoffbeschaffung oder Reservationsverträge einschränken.
Vor diesem Hintergrund stellt der Bundesrat der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber [3]. Dieser setzt auf vier Schwerpunkte: eine zentrale, laufende Überwachung der Versorgungslage, die Möglichkeit zum Eingreifen bei Bedarf (etwa über wirtschaftliche Anreize, gezielte Beschaffungen sowie die Option, medizinische Güter selbst zu produzieren oder produzieren zu lassen), eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zur Stabilisierung globaler Lieferketten sowie die Umsetzung des Verfassungsauftrags in Zusammenarbeit mit den Kantonen unter Einbezug der Wirtschaft.

Verfassungsauftrag sinnvoll – mit Anpassungsbedarf

Der direkte Gegenentwurf war von Ende Juni bis Anfang Oktober 2025 in der Vernehmlassung [4]. Die FMH hat dazu Stellung genommen [5]. Sie unterstützt die Verankerung der Versorgungssicherheit in der Verfassung, weil die Bedeutung stabiler Liefer- und Versorgungsstrukturen damit anerkannt wird. Zudem übernimmt der Gegenentwurf wichtige Elemente der «Versorgungsinitiative» – insbesondere ein Monitoring, Möglichkeiten zur Beschaffung, wirtschaftliche Anreize für die inländische Herstellung sowie die internationale Zusammenarbeit. Gleichzeitig beurteilt die FMH den Entwurf als zu eng gefasst: Zentrale Anliegen wie Forschung und Entwicklung, Pflichtlager bzw. ausreichende Vorräte, Fragen des Vertriebs und der koordinierten Verteilung in Engpasssituationen, die dezentrale Abgabe mit Beratung sowie die Einbeziehung weiterer medizinischer Güter (beispielsweise Diagnostikmaterialien, Kontrastmittel oder Radiopharmazeutika) fehlen oder sind zu wenig berücksichtigt.
Die FMH betont zudem, dass ohne Forschung und frühe klinische Entwicklung in der Schweiz weder lokale Produktionskapazitäten noch ein früher Patientenzugang zu innovativen Therapien gesichert werden können. Pflichtlager – etwa für essenzielle, oft günstige Onkologiegenerika – können zudem Folgekosten senken und Risiken für die Patientensicherheit reduzieren. Insgesamt ist der Gegenentwurf zwar ein wichtiger Schritt, schafft aber ohne diese Ergänzungen keine robuste Versorgungssicherheit: Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und Zugang sind im Ernstfall entscheidend. Entsprechend empfiehlt die FMH, dass zentrale Elemente der Volksinitiative – insbesondere Forschung und Entwicklung, Vorräte und Vertrieb – in den Gegenentwurf aufgenommen werden. Weiter fordert die FMH, dass die direkte Bundeskompetenz zur Produktion gestrichen wird. Infrage kommt nur eine subsidiäre Kompetenz in Notlagen.

Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und Zugang sind im Ernstfall entscheidend.

Beratung im Parlament und Entscheid an der Urne

Der Bundesrat entscheidet nun über die Ausgestaltung des direkten Gegenentwurfs und verabschiedet die Vorlage anschliessend zuhanden des Parlaments. Danach befassen sich National- und Ständerat mit beiden Vorlagen: Zur Volksinitiative kann das Parlament lediglich eine Abstimmungsempfehlung an die Stimmbevölkerung abgeben, den direkten Gegenentwurf kann es hingegen inhaltlich beraten und anpassen. Nimmt der Gegenentwurf schliesslich die zentralen Anliegen der Versorgungsinitiative in ausreichendem Mass auf, können die Initiantinnen und Initianten einen allfälligen Rückzug prüfen. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, entscheidet letztlich die Schweizer Stimmbevölkerung. Erst wenn die definitive Ausgestaltung des Gegenentwurfs vorliegt, kann auch die FMH über ihre Position und potenzielle Abstimmungsempfehlung(en) entscheiden.
1. Website Bundeskanzlei: Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»
https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis548.html
2. Website Initianten: Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»
https://versorgungsinitiative.ch
3. Medienmitteilung des Bundesrates vom 19. Februar 2025: Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»: Bundesrat will mit Gegenentwurf Grundversorgung stärken
https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=104192
4. Unterlagen Vernehmlassung 2025/12: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/12/cons_1
5. Stellungnahme der FMH: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»
https://www.fmh.ch/files/pdf32/20251009_direktergegenentwurfzurvolksinitiativ_18083_de.pdf