Für Arzneimittel gilt das Zulassungsprimat [1]. Die Autorisierung seitens Swissmedic garantiert Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit [2]. Die Aufnahme in die Spezialitätenliste SL [3] verknüpft die Zulassung mit der Vergütung über die Grundversicherung [4]. Das sind die Grundsätze. Ein Abweichen ist jedoch zulässig, wenn es medizinisch begründet ist. Die Schaffung von Ausnahmen wurde nun präzisiert.