Die gesetzlich verlangte Höchstgrenze für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen gibt diesen Sommer in der Ärzteschaft zu reden. Auslöser war das Anfang Juni beim Bundesrat eingereichte Tarifpaket für die Version 2027. Dieses umfasste auch ein Konzept der Tarifpartner zur maximal pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte der ärztlichen Leistungen. Der Bundesrat hatte den Tarifpartnern die Auflage für dieses Konzept als integraler Bestandteil des Tarifpakets 2027 aufgezwungen, nachdem das Parlament eine solche im Krankenversicherungsgesetz verankert hatte.