Im Februar 2026 legte die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) ein Dokument mit Richtlinien für die klinische Weiterbildung von Psychologinnen und Psychologen für die klinische Praxis vor. Diese soll als dauerhafte Branchenlösung die Weiterbildung vereinheitlichen, eine gesetzliche Verankerung wird angestrebt.
Die von der FSP publizierten Richtlinien stellen aus Sicht der Schweizerischen Vereinigung der psychiatrischen Chefärztinnen und Chefärzte (SVPC) einen wichtigen Beitrag zur Standardisierung dar, erfüllen jedoch hinsichtlich Governance, institutioneller Qualitätssicherung, Verantwortlichkeiten und externer Evaluation nicht die Anforderungen, die an nationale Richtlinien zu stellen sind.
Die SVPC begrüsst ausdrücklich eine qualitativ hochstehende klinische Weiterbildung von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Sie anerkennt das Ziel des von der FSP vorgelegten Dokumentes, die klinische Weiterbildung schweizweit zu vereinheitlichen. Aus Sicht der psychiatrischen Versorgung steht jedoch die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, multiprofessionellen und integrierten Versorgung im Vordergrund. Die SVPC ist deshalb der Auffassung, dass die bewährten SIWF-anerkannten psychiatrischen Weiterbildungsstätten weiterhin den Referenzrahmen für mindestens eines der drei Weiterbildungsjahre bilden sollen. Die SVPC legt daher die wichtigsten Punkte aus ihrer Sicht dar, die für mindestens ein Jahr in einer vom Schweizerischen Institut für Weiter- und Fortbildung (SIWF) anerkannten Weiterbildungsstätte sprechen.
Die wichtigsten Forderungen für die psychologische Weiterbildung
Versorgungsqualität als oberstes Ziel
Die klinische Weiterbildung aller Berufsgruppen muss sich am Grundversorgungsauftrag orientieren. Dazu gehören der Erwerb klinischer Kompetenzen im realen psychiatrischen Versorgungssystem und das Kennenlernen eines breiten Diagnosespektrums in unterschiedlichen Behandlungssettings.
Das SIWF-Jahr bleibt unverzichtbar: Das obligatorische Jahr in einer SIWF-anerkannten Weiterbildungsstätte gewährleistet Erfahrungen, die ausserhalb dieser Strukturen nur eingeschränkt erworben werden können. Hierzu gehören unter ärztlicher Aufsicht ausgeführte Tätigkeiten in folgenden Situationen: Krisenintervention und psychiatrische Notfälle, Suizidalität, Fremdgefährdung, Umgang mit freiheitsbeschränkenden Massnahmen und ethischen Fragestellungen, Langzeitbehandlung komplexer Erkrankungen.
Das SIWF-Jahr bleibt unverzichtbar: Das obligatorische Jahr in einer SIWF-anerkannten Weiterbildungsstätte gewährleistet Erfahrungen, die ausserhalb dieser Strukturen nur eingeschränkt erworben werden können. Hierzu gehören unter ärztlicher Aufsicht ausgeführte Tätigkeiten in folgenden Situationen: Krisenintervention und psychiatrische Notfälle, Suizidalität, Fremdgefährdung, Umgang mit freiheitsbeschränkenden Massnahmen und ethischen Fragestellungen, Langzeitbehandlung komplexer Erkrankungen.
Patientensicherheit
Für die Beibehaltung des SIWF-Jahres sprechen Erfahrungen, die nur im Kontext einer SIWF-anerkannten Weiterbildungsstätte gemacht werden können. So zum Beispiel der Umgang mit komplexen Krankheitsbildern, die Einbettung somatischer, pharmakologischer und psychosozialer Aspekte, Beurteilungen und Umgang mit Risiken sowie Entscheidungsfindung im interprofessionellen Team.
Qualitätssicherung
Die SIWF-Weiterbildungsstätten verfügen bereits über ein etabliertes nationales Qualitätssystem mit verbindlichen Weiterbildungskonzepten, regelmässigen Evaluationen und Visitationen, klaren Verantwortlichkeiten und Lernzielen sowie schweizweit vergleichbaren Qualitätsstandards.
Governance
Die Gesamtverantwortung für die psychiatrische Versorgung bleibt ärztlich geführt und wird interprofessionell umgesetzt. Die Weiterbildungsverantwortung liegt bei der ärztlichen Leitung der SIWF-Weiterbildungsstätte. Eine Delegation von Weiterbildungsaufgaben an qualifizierte Kaderärztinnen und -ärzte sowie Kaderpsychologinnen und -psychologen ist sinnvoll und etabliert. Die Einführung einer parallelen Weiterbildungs-, Anerkennungs- und Akkreditierungsstruktur ist weder notwendig noch effizient.
Schlussfolgerungen der SVPC
- Beibehaltung des obligatorischen mindestens zwölfmonatigen SIWF-Jahres
- Keine separate Zertifizierung psychiatrischer Weiterbildungsstätten neben der bestehenden SIWF-Anerkennung
- Nutzung der bestehenden SIWF-Qualitätsstandards als nationale Grundlage der klinischen Weiterbildung
- Anerkennung der SIWF-Weiterbildungsstätten als Referenzstandard für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen
- Weiterentwicklung der Weiterbildung im Rahmen gemeinsamer interprofessioneller Qualitätsstandards
- Frühzeitiger Einbezug der SVPC bei der Weiterentwicklung von Art. 50c KVV und künftigen Branchenlösungen
Weiterführende Informationen
«Richtlinien für die klinische Praxis», Version vom 20. Februar 2026