Im Einsatz für sachgerechte Tarife

Die Delegiertenversammlung vom 10. September beschäftigte sich nochmals vertieft mit der gesetzlich vorgegebenen Höchstgrenze der ärztlichen Taxpunkte. Sie hielt an der im März gefassten Entscheidung fest, die Umsetzung tarifpartnerschaftlich mitzugestalten. Ein wichtiger nächster Schritt wird nun die Überprüfung der Minutagen sein, also der bei ärztlichen Handlungsleistungen hinterlegten Zeit. Diese Überprüfung war bereits seit 2025 Auflage des Bundesrats und damit ein prioritäres Ziel der Tarifpartner. Die Dringlichkeit wurde nun jedoch im Zuge der öffentlichen Proteste gegen die AL-Höchstgrenze weiter verstärkt. Zu diesem Prozess wurde die FMH beauftragt, in der OAAT zu beantragen, dass die Überprüfung datenbasiert erfolgt und die Fachgesellschaften miteinbezogen werden. Die FMH evaluiert aktuell die spezifische Betroffenheit einzelner Fachgebiete und Praxen, und wird auf dieser Basis die Interessen der Ärzteschaft in der Organisation für den ambulanten Arzttarif (OAAT AG) vertreten.