Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Epidemiengesetzes betrifft die ärztliche Tätigkeit – von der ambulanten Grundversorgung über die Spitäler bis hin zur Einbindung medizinischer Expertise im Krisenmanagement. Entsprechend bringt sich die FMH in die parlamentarische Beratung ein. Das Epidemiengesetz (EpG) ist das zentrale Bundesgesetz zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen. Es bezweckt, «den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen» und zugleich die Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft möglichst gering zu halten. Das EpG legt fest, wer welche Aufgaben übernimmt und wie die Kompetenzen zwischen Bund, Kantonen und weiteren Akteurinnen und Akteuren verteilt sind. Das geltende Gesetz definiert unter anderem das dreistufige Lagemodell (normale, besondere und ausserordentliche Lage), die Meldepflichten von Ärzteschaft, Laboratorien und Institutionen, mögliche Massnahmen gegenüber Einzelpersonen und der Bevölkerung sowie die Grundlagen für Impfprogramme, Surveillance, Informationssysteme und internationale Zusammenarbeit [1].