Früher war es üblich, eine Schallplatte oder eine CD zu kaufen und sie beliebig abzuspielen. Gleiches galt auch für Software, die durch Einräumung von Nutzungsrechten auf dem eigenen Computer installiert werden konnte. Heute werden Anwendungsprogramme von Softwareherstellern zunehmend nur noch als Dienstleistung angeboten, bei der die Anwendung mittels Cloud-Computing online für eine befristete Zeit zur Verfügung gestellt wird. Der Softwarehersteller ist weiterhin Eigentümer und Inhaber der Rechte am Anwendungsprogramm, welches nun aber nicht mehr auf einem Endgerät installiert werden muss. Diese Art von Dienstleistungen werden als Software as a Service (SaaS) bezeichnet, und mit dem gleichen Prinzip können auch ganze IT-Infrastrukturen oder Plattformen über eine «Cloud» angeboten werden («Infrastructure as a Service – IaaS»; «Platform as a Service – PaaS»). Der Vorteil dieses Konzeptes ist, dass der Endanwender sich nicht mehr um die Infrastruktur kümmern muss, die für den sicheren Betrieb der Anwendung notwendig ist. Vorausgesetzt wird eine funktionierende Internetverbindung. Auch obliegen der sichere Betrieb und die Einhaltung des Datenschutzes dem Anbieter von SaaS-Dienstleistungen, was per se kein Nachteil ist: Der Betreiber einer SaaS-Dienstleistung hat grundsätzlich bessere Voraussetzungen, seine Systeme zu aktualisieren und nach einem hohen Sicherheitsstandard zu betreiben [1].