In die Diagnostik und Behandlung von ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung) bei Kindern und Jugendlichen sind in der Schweiz unterschiedliche Professionen eingebunden. Im Interesse der Lesbarkeit wird der Begriff «ADHS» hier stellvertretend für alle gebräuchlichen Diagnose-Begriffe und Unterformen inklusive «ADS» (Aufmerksamkeitsstörung ohne Hyperaktivität) verwendet. Ratsuchende können sich an pädiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische oder psychologische Fachpersonen wenden. Etablierte diagnostische und therapeutische Kriterien (ICD-10/11, DSM-5, S3 Leitlinie) stellen zwar für alle Betreuenden die gemeinsame Grundlage dar, dennoch zeigt sich in der Praxis, dass die konkrete Herangehensweise sehr unterschiedlich sein kann, insbesondere in der Langzeitbetreuung der Betroffenen. Gründe sind unter anderem unterschiedliche Werthaltungen und teils divergierende schulische Ausrichtungen der jeweiligen Fachcommunity. Auch verfügen nicht alle betreuenden Fachpersonen über die nötigen Zeitressourcen für die Behandlung oder sind durch fehlende Abrechnungsmöglichkeiten speziell in der Langzeitbetreuung limitiert. Absprachen unter den beteiligten Fachpersonen finden zwar statt, jedoch sind klare Zuständigkeiten und verbindliche Vorgehensweisen weder gewährleistet noch einheitlich geregelt. All dies schmälert die Kontinuität und Qualität der Behandlung und wirkt sich negativ auf die Prognose aus.