1. Welche Regelung ist heute in Kraft?

Bis das neue, vom Volk beschlossene Gesetz in Kraft tritt, gilt das bisherige Modell, die erweiterte Zustimmungslösung: Organe oder Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die Einwilligung der verstorbenen Person vorliegt. Besteht keine Willensäusserung, müssen die nächsten Angehörigen im mutmasslichen Willen der verstorbenen Person über eine Organspende bestimmen. Ist der Wille nicht bekannt, entscheiden sich Angehörige in 4 von 5 Fällen gegen die Organspende.