Die Rolle der Gutachterstelle
Die aussergerichtliche FMH-Gutachterstelle beauftragt auf Antrag eines in der Schweiz behandelten Patienten einen oder mehrere Gutachter*, um festzustellen, ob im konkreten Fall der Arzt in der Privatpraxis oder im Spital eine Sorgfaltspflichtverletzung oder das Spital einen Organisationsfehler begangen hat. Die Gutachter werden von der betreffenden medizinischen Fachgesellschaft vorgeschlagen oder bestätigt, so dass unabhängige und kompetente Gutachter gefunden werden können. Das Honorar des Gutachters wird von den Haftpflichtversicherern (welche Mitglied des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV sind) der Ärzte oder Spitäler übernommen. Für ein schriftliches oder mündliches Gutachten muss der Patient eine Bearbeitungsgebühr von CHF 1000 zuzüglich MWST entrichten.