Artikel 55a Absatz 1 KVG: «Die Kantone beschränken in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen, die im ambulanten Bereich zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen.» Ein Satz, 29 Worte, rund 14 Sekunden Sprechzeit, die viel verändern werden im Schweizer Gesundheitswesen: Seit Mitte 2021 ist der Artikel in Kraft, bis 30. Juni 2023 haben die Kantone noch Zeit, ihn umzusetzen. Die Auswirkungen der Zulassungssteuerung für die Schweizer Ärzteschaft lassen sich nicht in einem Satz zusammenfassen und sie fallen je nach Profil der Person unterschiedlich aus.