Die Kantone sollen die Zulassung von ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten beschränken, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen. Sie haben noch bis zum 30. Juni 2023 Zeit, um die neue Regelung umzusetzen. Welche Folgen wird das für die Ärzteschaft haben? Wir haben Vertreterinnen und Vertreter von Fachgesellschaften und Berufsverbänden gefragt, wie sie dieses Thema bewerten.