An Themen für einen Jahresrückblick aus Sicht der Digitalisierung in der Medizin – was mich beschäftigt oder auch beschäftigen muss – mangelt es nicht: Der Bund hat mit dem Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) im vergangenen Jahr die Grundlagen für eine sichere Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern im Internet geschaffen und somit den Schweizer Pass digitalisiert. Es liegt auf der Hand, dass die neue elektronische Identität im ärztlichen Alltag bedeutsam sein wird. Auch die Sekundärnutzung von klinischen Daten für Forschungszwecke soll in der Schweiz in diesem Jahr mit einer Gesetzesvorlage besiegelt werden. Ein «Nationales System zur Weiterverwendung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten» soll hierbei Sorge tragen für eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung [1]. Schliesslich wird auch das elektronische Patientendossier (EPD) im Jahr 2023 wieder in den Fokus der Öffentlichkeit rücken: Fünf Jahren nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das EPD (EPDG) fällt dieses Jahr der Startschuss für eine umfassende Revision. Bereits während des Aufbaus von Stammgemeinschaften und Gemeinschaften wurde schnell erkannt, dass Anpassungen des Ausführungsrechts notwendig sind – was zu höheren Kosten und Verzögerungen führte.