Vernehmlassungsfristen – Im Jahr 2016 hat die FMH an 21 Vernehmlassungen teilgenommen und bei mehreren eine Teilnahme abgelehnt. Verschiedene angeschlossene Ärzteorganisationen melden immer öfter, dass die Menge an Vernehmlassungen und die jeweils vom Bund angeordneten Eingabefristen für ihre Milizstrukturen unzumutbar seien. Der Zentralvorstand (ZV) hat beschlossen, künftig nur noch an Vernehmlassungen teilzunehmen, die Kernthemen der FMH betreffen.