Bemühungen um Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung sind uralt. Im Zentrum stand immer der Schutz der Patienten und die Verpflichtung der Health Professionals, wirksame Behandlungsmethoden anzuwenden. Bereits Hammurapi I. (18. Jahrh. v. Chr.) hat in seinem Codex drakonische Strafen für Ärzte ­vorgesehen, welche Patienten verletzen oder unsaubere Hilfsmittel verwenden [1]. Ob und wie diese qualitäts­sichernden Strafen gewirkt haben, ist allerdings nicht überliefert. Sicher ist, dass auch heute noch Qualitätsprobleme bestehen. Das Institute of Medicine zeigt in seiner Publikation To Err is Human [2], dass Patienten in überraschend hohem Masse bei Behandlungen geschädigt werden. Folge­studien in verschiedenen Ländern bestätigten leider diesen Befund (u.a. [3]). Auch in der Schweiz errechnete man, dass – je nach Annahmen – jährlich zwischen 700 und 3000 vermeidbare Todesfälle durch Spitalbehandlungen verursacht werden [4].