Bald sind drei Jahre vergangen, seit die eidgenössischen Räte am 20. März 2015 die Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) definitiv verabschiedet haben. Dank der Unterstützung durch die anderen im MedBG reglementierten Berufe ist es der FMH und dem SIWF gelungen, zwei wichtige Anliegen für den Patientenschutz zu verankern: Einerseits müssen Ärztinnen und Ärzte vor Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in der Schweiz im offiziellen Medizinalberuferegister (MedReg) registriert sein, und andererseits müssen sie die für die jeweilige Berufsausübung notwendigen Sprachkenntnisse nachweisen. Der Bundesrat hat die notwendigen Ausführungsverordnungen inzwischen erlassen, und das Bundesamt für Gesundheit hat die wichtigsten Informationen für die konkrete Umsetzung auf der Website publiziert.