Laut einer Umfrage von Tamedia1 wird die verdeckte Überwachung der IV-Inspektoren von 62% der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert. Ebenso einhellig scheint die Meinung über Ärztinnen und Ärzte, die sich gegen solche Überwachungsmethoden stellen: Sie seien entweder den Versicherungsbetrügern auf den Leim gegangen oder verdienten mit ihnen oder beides. Rudolf Strahm geht in einer Kolumne im Tages-Anzeiger vom 24. April 2018 sogar so weit, den Spiess umzudrehen und zu behaupten: «Wer die Observation und Missbrauchsbekämpfung behindert, unterhöhlt ungewollt unseren Sozialstaat.»2 Handeln Ärztinnen und Ärzte also verantwortungslos, wenn sie sich für die Wahrung der Integrität ihrer invaliden Patientinnen und Patienten einsetzen? Eine rhetorische Frage, es ist klar: Wir sind einzig dem Patientenwohl verpflichtet, denn mit den Patienten stehen wir in einem Auftragsverhältnis. Damit geraten wir unter Umständen aber in einen Konflikt mit den Behörden.