Die neue statistische Screening-Methode soll Leistungserbringer mit statistisch auffällig hohen Kosten spezifischer identifizieren: Die neue statistische Screening-Methode schafft hierfür die Voraussetzungen, denn sie berücksichtigt im Vergleich zur bisherigen Varianzanalyse zusätzliche Morbiditätsvariablen. Versicherer und Leistungserbringer sind gemäss Art. 56 Abs. 6 KVG verpflichtet, gemeinsam eine Methode zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von Leistungserbringern zu vereinbaren. Anfang 2017 haben sich die Vertragspartner – santésuisse, curafutura und FMH – auf die statistische Methode der Varianzanalyse1 (Regressionsanalyse) als Grundlage für die statistische Screening-Methode im Rahmen der Wirtschaftlichkeitskontrolle geeinigt, um damit Ärzte zu detektieren, die im Vergleich zu ihrem Vergleichskollektiv Kosten aufweisen, die über dem Toleranzbereich liegen. Dies bedeutet aber noch nicht, dass die statistisch auffälligen Ärzte unwirtschaftlich arbeiten. Diese Ärzte müssen nach wie vor im Rahmen einer umfassenden Einzelfallbeurteilung bezüglich der Wirtschaftlichkeit ihrer ärztlichen Leistungserbringung eingehend überprüft werden. Erst dann kann entschieden werden, ob ein Arzt wirtschaftlich arbeitet. Die neue Methode betrifft lediglich das Screening, d.h. die Detektion von statistisch auffälligen Ärzten.