Die Frage, inwieweit Jugendliche unabhängig von ihren gesetzlichen Vertretern Entscheidungen in Bezug auf Gesundheitsleistungen treffen können, ist ein Klassiker in der Medizinethik. In den letzten Jahrzehnten wurde der Schwerpunkt auf die mit zunehmendem Alter wachsende Urteilsfähigkeit und die Entscheidungskompetenz gelegt (dabei ist unbestritten, dass die Meinung des Kindes, auch des sehr kleinen, aufmerksam zur Kenntnis zu nehmen ist). In der Schweiz gilt das Recht auf den Empfang (oder die Ablehnung) der medizinischen Gesundheitsleistungen als höchstpersönliches Recht, das der urteilsfähige Minderjährige frei ausüben kann, auch ohne Wissen oder gegen die Meinung der Eltern. Zu den sensiblen Fragen zählen beispielsweise die Verhütung oder der Schwangerschaftsabbruch; dabei variieren die Antworten je nach Land, bzw. in der Schweiz je nach Kanton.1 U.a. stellen sich auch Fragen im Zusammenhang mit Organspenden von minderjährigen Lebendspendern und in Bezug auf Sterbehilfe. In Belgien wurde 2016 zugelassen, dass
ein Minderjähriger diesen Schritt rechtmässig gehen konnte (inkl. Euthanasie).