Nach dem Scheitern der tarifpartnerschaftlichen Revision im Sommer 2016 führte der Bundesrat mit seiner subsidiären Kompetenz einen zweiten und sehr umfangreichen Tarifeingriff in den TARMED per 1. 1. 2018 durch. Über die einzelnen Details dieser Massnahmen wurde in der Schweizerischen Ärztezeitung bereits berichtet [1]. In einer Massnahme führte der Bundesrat einen einheitlichen Dignitätsfaktor von 0.985 ein und ebnete damit die «Quantitativen Dignitäten» ein. Damit wird der Minutenkostensatz der Ärztlichen Leistung (AL) unabhängig von der ärztlichen Weiterbildung und Tarifposition festgelegt. Eine Ausnahme machte er beim Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin»: hier verordnete der Bundesrat, dass Ärztinnen und Ärzte, welche ausschliesslich über einen solchen Weiterbildungstitel und nicht über einen Facharzttitel verfügen, einen Skalierungsfaktor (Reduktion) von 0.93 auf die AL anwenden müssen (Basis sind die neuen AL Taxpunkte der Tarifpositionen gemäss TARMED-Version 1.09_BR). Das BAG, welche die Verordnung tarifarisch umsetzte, hat es bisher unterlassen, eine genaue Definition der Anwendung dieses Skalierungsfaktors zu publizieren. Damit verbunden erreichten die FMH in den letzten Wochen sehr viele Rückfragen, was nun genau unter «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» verstanden und wie dieser Skalierungsfaktor angewendet wird.