Das Problem mit der zunehmenden Lärmbelästigung wurde in der Schweiz erkannt: Seit 1983 gilt hierzulande das Umweltschutzgesetz. Der Lärm soll soweit vermindert werden, als «technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar». Primär sind vom Gesetzgeber «Massnahmen an der Quelle» gefordert. Die Grenzwerte sollen so formuliert werden, dass sie Rücksicht auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit nehmen, wie Kinder, Betagte, Kranke und Schwangere. So weit, so gut. Leider hat durch die bisher durchgeführten Massnahmen die Anzahl der betroffenen Menschen nicht abgenommen. Zudem wissen wir heute, dass Lärm viel gesundheitsschädlicher ist als 1983 angenommen.