Die Kosten für Arzneimittel, welche in der sogenannten Spezialitätenliste aufgeführt sind, übernimmt die Krankenkasse, wobei in der Regel 10 Prozent vom Versicherten selbst bezahlt werden müssen – der sogenannte Selbstbehalt. Allerdings ist es auch möglich, dass ein erhöhter Selbstbehalt zum Tragen kommt, wenn austauschbare Vergleichspräparate mit unterschiedlichen Preisen auf dem Markt sind. Dafür gibt es klare Regeln. Zur besseren Illustration soll folgendes Beispiel dienen: Ein Originalprodukt verliert das Patent und verschiedene Generika-Anbieter drängen auf den Markt. So kommt es nicht selten vor, dass fünf weitere Vergleichsprodukte neben dem Originalpräparat zur Verfügung stehen. Um nun den Selbstbehalt zu ermitteln, werden die Preise miteinander verglichen. Das günstigste Drittel, in unserem Beispiel wären das die zwei günstigsten Präparate, dient dafür als Basis. Wenn nun der Preis eines Arzneimittels die Basis nicht mehr als 10 Prozent übersteigt, so gilt ein Selbstbehalt von 10 Prozent. Für alle anderen Produkte mussten Patientinnen und Patienten bis anhin 20 Prozent selber tragen.