Die medizinische Begutachtung stellt in Arzthaftungsprozessen einen zentralen integralen Bestandteil dar. Nur die Medizinerin und der Mediziner als Fachexpertin und Fachexperte kann eine medizinische Sachverhaltsklärung tätigen. Die Juristin und der Jurist wird diese Schlussfolgerungen ihrer respektive seiner rechtlichen Beurteilung zu Grunde legen [1].